Menü Schließen

So finanziert sich Caritas

Die Finanzierung der Dienste und Angebote der Caritas hängt von vielen Faktoren ab. In diesem Beitrag möchten wir zeigen, wer für was bezahlt, welche Rolle öffentliche und kirchliche Zuschüsse spielen und wie die Finanzierung in einzelnen Bereichen konkret aussieht.

Bestimmte Hilfen für Menschen in schwierigen Lebenslagen sind gesetzlich festgelegt. Welche Leistungen das sind und wieviel Geld dafür zur Verfügung gestellt wird, ist in den Sozialgesetzen geregelt. Nach dem Subsidiaritätsprinzip werden diese Aufgaben, soweit möglich, von privaten Anbietern und gemeinnützigen Organisationen wie der Caritas übernommen. Sie betreiben zum Beispiel Krankenhäuser, Altenheime oder Kindertageseinrichtungen. Dadurch können die Betroffenen zwischen Anbietern mit unterschiedlichem Profil wählen.

“Weiterlesen“

Das „unternehmerische“ Risiko trägt der Anbieter

Dort wo die Finanzierungsgrundlagen rechtlich geregelt sind, ist der Umfang der Dienstleistung bei allen Anbietern grundsätzlich gleich und wird von staatlichen Stellen, wie z.B. den Sozial- und Jugendämtern oder dem Medizinischen Dienst kontrolliert. Wie die Anbieter für ihre Leistungen vergütet werden, wird in einigen Bereichen, zum Beispiel in der Pflege, in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe, über Verhandlungen zwischen den Sozialleistungsträgern und den Leistungserbringern festgelegt. Dafür müssen die Träger, wie andere Unternehmen auch, die zukünftige Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen prognostizieren und kalkulieren. Das unternehmerische Risiko, zum Beispiel bei einer niedrigeren Auslastung der Plätze oder wenn die Preise für Lebensmittel abrupt steigen, müssen die Anbieter selbst tragen und ggf. durch eigene Mittel, zum Beispiel Rücklagen, ausgleichen.

Die Caritas bietet auch Beratungen und Hilfen an, die sich am Bedarf vor Ort orientieren, z.B. Kleiderkammern, Migrationsdienste, Suppenküchen oder Freiwilligenzentren. Die Kommunen, Landkreise oder Bundesländer verstehen diese Leistungen, wie die Müllabfuhr oder Versorgung mit Wasser, als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und finanzieren diese zum Teil mit. Die Höhe der Zuwendungen legen die Kommunen, Kreise und Länder individuell fest.

Träger benötigen Spenden und Zuwendungen

In den allermeisten Fällen reichen diese öffentlichen Mittel nicht aus, um alle anfallenden Kosten zu decken, und die Träger müssen eigenes Geld in die Hand nehmen („Eigenmittel“), um diese Angebote zu finanzieren. Spenden, Zuwendungen von Stiftungen, Vermögenserträge, Einnahmen aus Kollekten, Kirchensteuern sowie Zuschüsse aus Soziallotterien ermöglichen der Caritas die Finanzierung solcher Angebote oder von modellhaften Vorhaben und innovativen Projekten, wie z.B. den Aufbau einer Online-Beratung.

Nicht zu vergessen ist außerdem, dass Dienste und Einrichtungen der Caritas auch Orte für das Engagement von vielen Ehrenamtlichen und Freiwilligen sind, die mit ihrem Einsatz in vielen Bereichen zu einer deutlichen Steigerung der Qualität und Quantität der sozialen Arbeit in der Caritas beitragen.

Die Finanzierungsquellen der Caritas für soziale Dienstleistungen im Überblick:

Die Caritas als Verband, ist auch als Anwältin und Solidaritätsstifterin aktiv, d.h. sie erbringt verschiedene Leistungen für ihre Mitgliedsorganisationen, organisiert und fördert den Austausch von Fachwissen, initiiert Projekte und bringt sich aktiv in die Gestaltung der Sozialpolitik ein. Für diese Arbeit wird ebenfalls auf einen Finanzierungsmix von Zuschüssen, Spenden, Eigenmittel und Beiträge zurückgegriffen, der je nach Ausrichtung und Angebot sehr unterschiedlich aussehen kann.

Caritas ist der Gemeinnützigkeit verpflichtet

Alle Organisationen der Caritas sind in jedem Fall, wie die ganze Freie Wohlfahrtspflege in Deutschland, dem Prinzip der Gemeinnützigkeit verpflichtet. Das heißt, sie verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Werden Überschüsse erwirtschaftet, fließen diese zurück in die Organisation und können nicht wie bei profitorientierten Unternehmen als Gewinne ausgeschüttet werden. Die Bildung von Rücklagen und die Mittelverwendung unterliegen den steuerrechtlichen Regeln der Abgabenordnung, welche von den Finanzämtern überwacht werden.

(modif.; Zugriff am 11.04.2024; https://www.caritas.de/diecaritas/wir-ueber-uns/transparenz/finanzierung/ueberblick)

“weniger“

Veröffentlicht unter Allgemein