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Caritas-Betreuungsvereine „geschockt“ über Entwurf der Vergütung für Betreuungen

Augsburg, 25.10.2024 (pca). Der Bund plant ein neues Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG). Es soll ab dem 1. Januar 2026 die Vergütung in der Betreuungsarbeit auf neue Beine stellen. Der Referentenentwurf wurde nun den Betreuungsvereinen auch der Caritas vorgelegt. Die Reaktion aus Augsburg ist eindeutig: „Kommt das Gesetz so, wie es der Referentenentwurf vorsieht, dann wird das Gesetz eine soziale Schieflage schaffen, Benachteiligungen verschärfen und die Betreuungsarbeit insbesondere für mittellose Personen aushöhlen. Das können wir so nicht akzeptieren“, sagt nun Augsburgs Diözesan-Caritasdirektor Diakon Markus Müller.

„Wir begrüßen zwar die im Entwurf aufgezeigten Vereinfachungen, die Vergütungshöhen im Bereich der Betreuungsarbeit für mittellose Personen im nicht stationären Setting aber können wir nicht billigen.“ Müller schlägt nun vor, eine generelle Erhöhung um 30 Prozent in jeder Vergütungsgruppe sowie eine dynamische Erhöhung entsprechend der allgemeinen Lohn- und Preissteigerungen pro Jahr einzuplanen und im Gesetz festzuschreiben. „Damit könnten wir die Finanzierung der Arbeit der Betreuungsvereine langfristig auf solide und damit sichere Beine stellen.“ 
„Unsere Betreuungsvereine werden das Defizit, das durch die geplante Vergütungsneuordnung entstehen kann, nicht auffangen können. Damit werden Menschen, die durch Erkrankungen, psychischen Schieflagen und Wohnungsnot ohnehin schon deutlich belastet sind, noch einmal mehr belastet werden, wenn deren Betreuung durch das geplante Gesetz nicht mehr in dem sachlich und pädagogisch notwendigen Umfang erfolgen wird können“. Müller hat sich deshalb an die Bundestagsabgeordneten aus den Wahlkreisen im Bistum Augsburg gewandt, sich für deutliche Korrekturen des VBVG einzusetzen. 
Das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern, wie das VBVG im Wortlaut heißt, war das letzte Mal 2019 angepasst worden. Seitdem wurden die Vergütungen nicht der Inflations- und allgemeinen Lohnentwicklung dynamisch angepasst. Nur in den Jahren 2024 und 2025 wurde eine Inflationsausgleichspauschale von 7,50 Euro pro Betreuung pro Monat ausgezahlt. „Die Betreuungsvereine brauchen aber eine wirklich auskömmliche Finanzierung, die auch die allgemeine Kostenentwicklung berücksichtigt“, sagt Regina Niedermair, beim Augsburger Diözesan-Caritasverband für die Betreuungsvereine zuständig. Nach ihren Worten hätten die Betreuungsvereine „frustriert“ und „geschockt“ auf den Referentenentwurf reagiert. 
Besonders auffällig in dem Referentenentwurf ist, dass er die Betreuung vermögender Personen im stationären Setting im Vergleich zu den Personen, die zuhause leben, übervorteilt. Die Vergütung steigt hier für die Betreuung in den Monaten 1 bis 3 um knapp vier Prozent, in den Monaten 4 bis 6 um über 32 Prozent, in den Monaten 7 bis 12 um fast 48,5 Prozent, in den Monaten 13 bis 24 um knapp über 54 Prozent und ab dem 25. Monat um über 81 Prozent gegenüber den jeweiligen Ausgangswerten aus den bisherigen Vorgaben des VBVG von 2019. 
Die geplanten Vergütungen für die Betreuung von mittellosen Personen in Wohnungen weisen eine deutliche Kurve nach unten auf. Für die Monate 1 bis drei wird die Vergütung um fast 25 Prozent gekürzt. Für die Monate vier bis sechs um weitere fasst 8 Prozent. Nur in den Monaten 7 bis 12 erfolgt eine kleine Steigerung um 3,66 Prozent, die aber dann für die Monate 13 bis 24 durch eine Kürzung um 16,6 Prozent zurückgeholt wird. Die Vergütung ab dem 25. Monat wird dann noch einmal um 2,92 Prozent gekürzt. 
Caritasdirektor Müller und die Fachreferentin für die katholischen Betreuungsvereine im Bistum Augsburg sind sich einig: „Die ganze Neuberechnung ist schief, sie ist unlogisch, unsozial und schafft unnötigerweise einen sozialen Unfrieden.“ Die Folge werde sein, dass gerade die besonders aufwändigen Betreuungen für benachteiligte mittellose Menschen nicht mehr fallgerecht durchgeführt werden können bzw. gänzlich unter den Tisch zu fallen drohen. „Das ist auch ein Schlag ins Gesicht der Betreuungsvereine der Sozialverbände, die sich im Vergleich zu den Berufsbetreuern in besonderer Weise für die Betreuung benachteiligter Menschen eingesetzt haben und künftig dies wegen der geplanten Unterfinanzierung nicht mehr wie nötig leisten werden können.“ Beide hoffen nun, dass sich die politischen Vertreter im Bundestag für die Anliegen der Betreuungsvereine der Sozialverbände einsetzen und Korrekturen im Gesetz Wirklichkeit werden lassen.

Autor/in: Bernhard Gattner

Rotary Club Marktoberdorf finanziert Musical-Fahrt der OBA -Klienten

Die Offene Behindertenarbeit des Caritasverbandes Kaufbeuren-Ostallgäu e.V. besuchte am  22.09.2024 mit einer Gruppe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung das Musical „Die Zauberflöte“ im Festspielhaus Neuschwanstein. Großzügig finanziert wurde der Ausflug vom Rotary Club Marktoberdorf.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass es ein schöner, rundum gelungener Nachmittag war, bei dem auch die Geselligkeit und der Austausch mit anderen, die in einer ähnlichen Situation sind, nicht zu kurz kamen.

Neuer Bus für Buchloer Tafel

Am 04.09. fand bei der Tafel Buchloe ein Übergabetermin mit den großzügigen Spendern des neuen Tafelbusses statt. Anwesend waren die Teamleiterin, Frau Barbara Gabrys, der stellvetretende Teamleiter, Herr Karl-Heinz Kühn, der Bürgermeister der Stadt Buchloe, Herr Robert Pöschl, der Präsident des Lions- Clubs Schwabmünchen-Lechfeld-Buchloe , Herr Jens Achtmann und Dr.  Joachim Herzog, Herr Pfarrer Christian Fait  von der evangelischen Gemeinde Buchloe und Herr Pfarrer Anish Thomas  Klapurackal von der katholischen Gemeinde Buchloe sowie die Geschäftsführung des Caritasverbandes, Herr Rainer Linke und Frau Anna Wilde. Frau Gabrys begrüßte alle anwesenden Gäste und Spender und betonte die Bedeutung der Tafel für die Stadt. Sie sei oft auch eine Seelsorgerin oder Trostspenderin. Frau Gabrys bedankte sich bei den Spendern mit den Worten: „Danke, dass Sie uns helfen, damit wir anderen helfen können!“  Herr Pfarrer Fait betonte, dass es erschütternd sei, dass wir so viele Bedürftige haben, die auf eine Tafel angewiesen sind und dass es zutiefst christliche Nächstenliebe darstelle, was die Tafel Buchloe leiste. Herr Bürgermeister Pöschl sowie Herr Achtmann, Lions Club, freuten sich, die Tafel unterstützen zu können. Der von den Pfarrern der katholischen sowie der evangelischen Gemeinde gesegnete, von dem Lions Club mitfinanzierte und von der Stadt Buchloe unter einem Car-Port wind- und wetterfest  untergebrachte Bus wird ab jetzt viele Jahre für die Bedürftigen im Einsatz sein.

Caritas im Bistum Augsburg steht Flutopfern zur Seite: Ab sofort verleiht Caritas Bautrockner

Bischof Dr. Meier: „So muss Kirche sein, sie muss zeitnah und möglichst unbürokratisch Unterstützung leisten“

Augsburg, 17.06.2024 (pca). Ab sofort können Flutopfer der Hochwasserkatastrophe im Bistum Augsburg über die Caritas vor Ort Bautrockner ausleihen. Augsburgs Bischof Dr. Bertram Meier und Diözesan-Caritasdirektor Diakon Markus Müller freuen sich, dass die Ausleihe an private Haushalte ab sofort starten kann. Mitarbeiter des Diözesan-Caritasverbandes hatten dafür die Bautrockner zum Ulrichsbrunnen am Domvorplatz gebracht, einem symbolischen Ort, denn der Augsburger Bistumspatron, der heilige Bischof Ulrich, wird als Helfer in der Not verehrt.

Unmittelbar nach den Überschwemmungen am ersten Juni-Wochenende hatte der Diözesan-Caritasverband beschlossen Bautrockner zu kaufen. Bischof Bertram entschied seinerseits diese Form der Fluthilfe mit 30.000 Euro zu bezuschussen. „So muss Kirche sein, sie muss zeitnah und möglichst unbürokratisch Unterstützung leisten, die dringend nötigen Hilfen bereitstellen und Menschen in schwierigen Situationen beistehen“, sagte der Augsburger Diözesanbischof. „Wenn man den Keller oder das Haus nicht trocken bekommt, kann sich Schimmel bilden. Und das kann die Gesundheit gefährden.“ Er ist der Caritas für den praktischen Impuls dankbar und dass ihre Dienste vor Ort dafür Sorge tragen werden, dass die Bautrockner schnell zum Einsatz kommen können.

Diözesan-Caritasdirektor Müller dankte dem Bischof für die Unterstützung der Diözese.  „Die Flut hat vielfach Existenzen vernichtet. Menschen in Notlage gebracht. Der finanzielle und psychische Druck ist immens. Diözese und Caritas wollen diesen Menschen vor Ort zur Seite stehen und nicht im Stich lassen. Auch unsere Beratungsdienste stehen mit Rat den Opfern der Flut zur Seite.“ Müller sprach den vielen Spendern seinen Dank für die bereits geleistete finanzielle Mithilfe aus.

Die Ausleihe dieser Bautrockner ist selbstverständlich kostenlos. Betroffene sollen sich an ihren Caritasverband im Landkreis bzw. Stadt wenden. Diese leiten die Bedarfsmeldung an den Diözesan-Caritasverband weiter, der dann seinerseits die Bautrockner ausliefert.

ING & Caritas „Young Finance“: Über Geld spricht man nicht? Doch, am besten so früh wie möglich!

Kompetent mit Geld umgehen zu können, scheint eine Selbstverständlichkeit zu sein. In Familien und Schulen, im Freundes- und Bekanntenkreis wird meist zu wenig über Geld und Konsum, Sparen und Bankgeschäfte gesprochen. Jugendliche und junge Erwachsene sind in der Zeit zwischen Schule, Berufsausbildung und Beruf häufig allein gelassen, wenn sie ihr erstes Geld verwalten, Konsumentscheidungen treffen, eine erste Wohnung beziehen. Abos, Kartenzahlungen, Online-Einkäufe, „buy now, pay later“ – schnell geht der Überblick über die Finanzen verloren.

Das möchten wir verhindern: Um Jugendliche in einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit Geld zu unterstützen, baut die Caritas das Handlungsfeld der Schuldenprävention im Jahr 2023 mit dem neuen Projekt „Young Finance“ aus. Umgesetzt werden kann dieses Projekt, dessen Träger der Deutsche Caritasverband e.V. ist, dank einer finanziellen Unterstützung der ING-DiBa AG. Unser gemeinsames Ziel ist es, junge Menschen zu befähigen, reflektierte Finanz- und Konsumentscheidungen zu treffen.

Mit dem Projekt wollen wir das Thema Finanzen auf den Stundenplan bringen – an Schulen, in Jugendzentren und überall dort, wo Jugendliche unterwegs sind. Hierfür werden wir als Beratungsstelle in Ihrer Nähe Präventionseinheiten anbieten. Der Umfang sowie die konkrete inhaltliche Ausgestaltung können individuell abgestimmt werden. Die Präventionseinheit ist für Sie als Einrichtung kostenfrei.

Anbei finden Sie eine Auflistung von Themen, aus denen wir gemeinsam eine für Ihre Bedürfnisse optimal zugeschnittene Präventionseinheit zusammenstellen können:

  • Konsum – Wünsche, Bedürfnisse und Finanzen
  • Budgetplanung
  • Konto, Karte und Kredit
  • (Online)Shopping und Bezahldienste
  • Verträge
  • Mahnverfahren
  • Erste eigene Wohnung
  • Führerschein und eigenes Auto

Eine wichtige Information für Sie vorab: Wie bereits erwähnt, wird das Projekt von der ING- DiBa AG finanziell gefördert. Mit der ING-DiBa AG haben wir jedoch vereinbart, dass bei den Präventionseinheiten vor Ort keine Werbemittel für die Bank eingesetzt werden. Die Präventionsarbeit im Rahmen dieses Projektes erfolgt durch Schuldnerberater_innen der Caritas und die genutzten Materialien erhalten keine unmittelbaren Verweise auf den Fördermittelgeber.

Wir würden uns darüber freuen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und eine Präventionseinheit in Ihrer Einrichtung anbieten zu können.

Daniela Herschmann

Sozialfachwirtin (B.A.)

Schuldner.- und Insolvenzberatung

So finanziert sich Caritas

Die Finanzierung der Dienste und Angebote der Caritas hängt von vielen Faktoren ab. In diesem Beitrag möchten wir zeigen, wer für was bezahlt, welche Rolle öffentliche und kirchliche Zuschüsse spielen und wie die Finanzierung in einzelnen Bereichen konkret aussieht.

Bestimmte Hilfen für Menschen in schwierigen Lebenslagen sind gesetzlich festgelegt. Welche Leistungen das sind und wieviel Geld dafür zur Verfügung gestellt wird, ist in den Sozialgesetzen geregelt. Nach dem Subsidiaritätsprinzip werden diese Aufgaben, soweit möglich, von privaten Anbietern und gemeinnützigen Organisationen wie der Caritas übernommen. Sie betreiben zum Beispiel Krankenhäuser, Altenheime oder Kindertageseinrichtungen. Dadurch können die Betroffenen zwischen Anbietern mit unterschiedlichem Profil wählen.

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Das „unternehmerische“ Risiko trägt der Anbieter

Dort wo die Finanzierungsgrundlagen rechtlich geregelt sind, ist der Umfang der Dienstleistung bei allen Anbietern grundsätzlich gleich und wird von staatlichen Stellen, wie z.B. den Sozial- und Jugendämtern oder dem Medizinischen Dienst kontrolliert. Wie die Anbieter für ihre Leistungen vergütet werden, wird in einigen Bereichen, zum Beispiel in der Pflege, in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe, über Verhandlungen zwischen den Sozialleistungsträgern und den Leistungserbringern festgelegt. Dafür müssen die Träger, wie andere Unternehmen auch, die zukünftige Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen prognostizieren und kalkulieren. Das unternehmerische Risiko, zum Beispiel bei einer niedrigeren Auslastung der Plätze oder wenn die Preise für Lebensmittel abrupt steigen, müssen die Anbieter selbst tragen und ggf. durch eigene Mittel, zum Beispiel Rücklagen, ausgleichen.

Die Caritas bietet auch Beratungen und Hilfen an, die sich am Bedarf vor Ort orientieren, z.B. Kleiderkammern, Migrationsdienste, Suppenküchen oder Freiwilligenzentren. Die Kommunen, Landkreise oder Bundesländer verstehen diese Leistungen, wie die Müllabfuhr oder Versorgung mit Wasser, als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und finanzieren diese zum Teil mit. Die Höhe der Zuwendungen legen die Kommunen, Kreise und Länder individuell fest.

Träger benötigen Spenden und Zuwendungen

In den allermeisten Fällen reichen diese öffentlichen Mittel nicht aus, um alle anfallenden Kosten zu decken, und die Träger müssen eigenes Geld in die Hand nehmen („Eigenmittel“), um diese Angebote zu finanzieren. Spenden, Zuwendungen von Stiftungen, Vermögenserträge, Einnahmen aus Kollekten, Kirchensteuern sowie Zuschüsse aus Soziallotterien ermöglichen der Caritas die Finanzierung solcher Angebote oder von modellhaften Vorhaben und innovativen Projekten, wie z.B. den Aufbau einer Online-Beratung.

Nicht zu vergessen ist außerdem, dass Dienste und Einrichtungen der Caritas auch Orte für das Engagement von vielen Ehrenamtlichen und Freiwilligen sind, die mit ihrem Einsatz in vielen Bereichen zu einer deutlichen Steigerung der Qualität und Quantität der sozialen Arbeit in der Caritas beitragen.

Die Finanzierungsquellen der Caritas für soziale Dienstleistungen im Überblick:

Die Caritas als Verband, ist auch als Anwältin und Solidaritätsstifterin aktiv, d.h. sie erbringt verschiedene Leistungen für ihre Mitgliedsorganisationen, organisiert und fördert den Austausch von Fachwissen, initiiert Projekte und bringt sich aktiv in die Gestaltung der Sozialpolitik ein. Für diese Arbeit wird ebenfalls auf einen Finanzierungsmix von Zuschüssen, Spenden, Eigenmittel und Beiträge zurückgegriffen, der je nach Ausrichtung und Angebot sehr unterschiedlich aussehen kann.

Caritas ist der Gemeinnützigkeit verpflichtet

Alle Organisationen der Caritas sind in jedem Fall, wie die ganze Freie Wohlfahrtspflege in Deutschland, dem Prinzip der Gemeinnützigkeit verpflichtet. Das heißt, sie verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Werden Überschüsse erwirtschaftet, fließen diese zurück in die Organisation und können nicht wie bei profitorientierten Unternehmen als Gewinne ausgeschüttet werden. Die Bildung von Rücklagen und die Mittelverwendung unterliegen den steuerrechtlichen Regeln der Abgabenordnung, welche von den Finanzämtern überwacht werden.

(modif.; Zugriff am 11.04.2024; https://www.caritas.de/diecaritas/wir-ueber-uns/transparenz/finanzierung/ueberblick)

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Landesverband Bayerischer Liebhaberorchester spendet an die Tafel Marktoberdorf

Der unter dem Namen „Bayerischer Faschingssalon“ bekannte Landesverband Bayerischer Liebhaberorchester begeisterte am 12.02.2024 mit seiner mittlerweile traditionellen Veranstaltung im Richard-Wengenmeier-Saal der Musikakademie Marktoberdorf mehr als 200 Menschen mit wunderschönen Melodien und  Ouvertüren. Die musikalische Leitung hatte in diesem Jahr Clara Wagsteiner aus Wien. Der Eintritt war frei, lediglich um Spenden wurde gebeten. So kamen aus dem Konzert für die Tafel Marktoberdorf 1125 Euro zusammen! Vielen lieben Dank dafür!

Foto: Susanne Häbe

Caritas will ihre Hilfen weiterführen können

Pfarreien sammeln für die Caritas und damit für den sozialen Zusammenhalt

Augsburg, 19.02.2024 (pca). „Caritas. Wenn du Hilfe brauchst.“ Unter diesem Leitwort wirbt die Caritas in Bayern, so auch im Bistum Augsburg, für die Caritassammlungsaktion vom 25. Februar bis zum 3. März 2024. Die Zahl der Menschen, die die Caritas um Hilfe ersuchen, nimmt wie schon im letzten Jahr weiter zu. Immer mehr Menschen müssen ihre Gürtel noch enger schnallen. Die Tafeln der Caritas stoßen regelmäßig an ihre Grenzen. Der Beratungsbedarf in sozialen Notlagen nimmt zu. Auch die Sozialpsychiatrischen Dienste spüren die zunehmenden Zukunftsängste. Gleichzeitig bringen sich die Pfarrgemeinden mit vielen Ehrenamtlichen in die Caritas-Arbeit vor Ort ein. Sie unterstützen Sozialstationen, Hospize und Kindertagesstätten. Zudem fangen sie mit ihrem Engagement viele Menschen auf, die unter Einsamkeit, aber auch unter dem Gefühl der Aussichtslosigkeit leiden. Wenn also die Pfarreien nun Ende Februar und Anfang März für die Caritas sammeln, sammeln sie für Menschen in Not und den sozialen Zusammenhalt. Darauf verweist nun der Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V. mit großem Nachdruck.

Aktion Mensch unterstützt den Caritasverband KF – OAL e. V. bei der Beschaffung eines neuen Fahrzeugs

Die Aktion Mensch besteht seit mehr als 50 Jahren. Sie fördert frei-gemeinnützige Organisationen, die Angebote für Menschen mit Behinderungen oder sozialen Schwierigkeiten schaffen. Darüber hinaus unterstützt sie Projekte für Kinder und Jugendliche.

So hat die Aktion Mensch auch den Caritasverband Kaufbeuren-Ostallgäu e.V. bei der Beschaffung eines neuen Fahrzeugs kräftig unterstützt, da das alte Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig war. Klientinnen und Klienten, welche über keine oder nur eingeschränkte Mobilität verfügen, haben nun die Möglichkeit, auch an Ausflügen, Veranstaltungen und anderen Projekten des Caritasverbandes teilzunehmen. Auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Caritasverbandes sind in der Lage, Menschen im häuslichen Umfeld zu besuchen und zu beraten.

Caritas im Bistum Augsburg wehrt sich gegen Kürzungen der Staatsregierung

Caritasdirektor Müller beklagt nicht eingehaltene Zusagen für die Betreuungsvereine

Augsburg, 05.02.2024 (pca). Die Caritas im Bistum Augsburg wehrt sich gegen Kürzungen der Staatsregierung. Der Grund: Zugesagte Mittel für die Betreuungsvereine wurden kurzerhand gekürzt und zwar nachdem die Betreuungsvereine bereits ein Jahr lang die vom Gesetzgeber geforderten Leistungen erbracht hatten. Der Zuschuss wurde entgegen der gesetzlichen Vorgabe einer auskömmlichen Finanzierung um 8 Prozent gekürzt. Den einzelnen Caritasverbänden, die einen Betreuungsverein führen, fehlen nun mehrere Tausend Euro an Rückerstattungen. Im Bistum Augsburg zählt die Caritas 15 Betreuungsvereine, bei denen 60 Sozialpädoginnen beschäftigt sind und die mehrere Hundert Betreuungen führen. Zudem werden von den Betreuungsvereinen ehrenamtliche Betreuuerinnen begleiten, unterstützt und geschult.

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Die Caritas arbeitet nicht gewinnorientiert. Die nun fehlenden Kostenerstattungen können deshalb nicht durch Rücklagen ausgeglichen werden. Augsburgs Diözesan-Caritasdirektor Diakon Müller hat dazu eine klare Meinung: „Zusagen hält man ein, wenn man ein verlässlicher Partner sein will.“ Die Kürzung sei grundsätzlich eine Fehlentscheidung. Nur weil weniger Geld zur Verfügung steht, würden die zu betreuenden Personen nicht aus der Welt verschwinden. Im Gegenteil. Allein aufgrund der demographischen Entwicklung nimmt die Zahl der Betreuungen zu.

Die Hintergründe

Was war geschehen? Der Bund hat mit einer großen Reform des Betreuungsrechts zum 1.1.2023 eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen. Damit ist u.a. auch die sog. Querschnittsarbeit neu geregelt worden. Darunter fallen die Bewerbung von ehrenamtlichen Betreuerinnen, deren Schulung für anstehende Betreuungsfälle, Information über gesetzliche und aktuelle Entwicklungen, Beratung, Begleitung und Unterstützung während einer Betreuung. Das Ziel, das dahintersteht, ist durch eine Ausweitung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und deren fachliche Qualifizierung das Selbstbestimmungsrecht und die Individualität der betreuten Personen zu stärken. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen, so das Bundesgesetz, „auskömmliche finanzielle Mittel“ dafür bereitgestellt werden.

Laut Gesetz sind die Bundesländer für die Finanzierung der Betreuungsvereine und die Auszahlung der Mittel zuständig. Bayern ist prinzipiell dieser Aufgabe nachgekommen. Hierfür wurde Mitte Mai 2023 eine entsprechende Verordnung zur finanziellen Ausstattung der Betreuungsvereine erlassen. Für das Haushaltsjahr 2023 wurde für die Querschnittsarbeit statt bisher drei sechs Millionen Euro eingestellt. Die Höhe dieses Haushaltsansatzes stand unter dem Vorbehalt, dass man nicht genau wusste, welche Kosten auf die Betreuungsvereine tatsächlich zukommen würden, wohlwissend, dass der Bedarf höher sein wird.

Caritas wehrte sich bereits gegen Haushaltsvorbehalt

Die gesetzliche und mündliche Zusicherung, dass dennoch auf jeden Fall bei Bedarf niemand auf seinen Kosten sitzen bleiben müsste, falls der Bedarf höher sein würde, stand aber trotzdem aufgrund des Bayerischen Gesetz zur Ausführung betreuungsrechtlicher Vorschriften (Bay AG BtG) unter einem Haushaltsvorbehalt. Dagegen hatten sich die Betreuungsvereine, auch der Landes-Caritasverband, deutlich ausgesprochen. Die Verantwortlichen im Sozialministerium hatten dennoch stets zugesagt, dass eventuelle Mehrkosten, die über die sechs Millionen Euro hinausgehen, erstattet würden. Die Betreuungsvereine müssten sich keine Sorgen machen. „Darauf hatten wir uns verlassen“, so Müller.

Pauschale Kürzung gefährdet Fortführung der Arbeit der Betreuungsvereine

Doch als dann im September 2023 die Betreuungsvereine ihre verordnungsgemäßen Anträge auf Kostenerstattung detailliert an die Regierung von Mittelfranken gestellt hatten, wurden sie Mitte Dezember per Bescheid eines Besseren belehrt. Hier war nun völlig unerwartet eine pauschale Kürzung von acht Prozent vorgenommen worden. Begründet wurde dies mit dem Haushaltvorbehalt. Wie erwartet, hatten die tatsächlich angefallenen Kosten in 2023 die im Haushalt angesetzten sechs Millionen Euro überschritten. Diese Mehrkosten wurden aber nicht ausgezahlt. Die Betreuungsvereine blieben so auf acht Prozent ihrer Kosten sitzen. „Da kamen schnell mehrere Tausend Euro zusammen. Das können die Betreuungsvereine und auch die Caritas nicht aus der eigenen Tasche finanzieren“, beklagt der Augsburger Diözesan-Caritasdirektor. „Das gefährdet die Fortführung dieser so wertvollen sozialgesellschaftlichen Arbeit.“ Nun hofft er mit den Caritasverbänden vor Ort, dass der Landes-Caritasverband in seinen politischen Verhandlungen mit dem Sozialministerium den Missstand wieder beseitigen kann.

Information zu den Betreuungsvereinen:

Die Caritasverbände im Bistum Augsburg führen 15 Betreuungsvereine. 60 Sozialpädagog*innen sind dort beschäftigt. Die Fachstellen beraten kostenlos bei Fragen zum Betreuungsrecht, zur Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Die Übernahme dieser Aufgabe durch vorwiegend ehrenamtliche Personen – sei es Familienangehörige oder auch zunächst fremde Mitmenschen – ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt. Diese Aufgabe ist zwar zunächst eine rechtliche Aufgabe, aber auch eine Tätigkeit am und für den Mit-Menschen, und damit im wirklichen Sinne auch eine caritative.

Damit das so bleibt, werden in den 15 Betreuungsvereinen der Caritas und der Fachverbände der Caritas, des Sozialdienstes Katholische Frauen (SkF) und der Katholischen Jugendfürsorge, ehrenamtliche Betreuer gewonnen, beraten und fortgebildet. Daneben werden in Fällen, in denen Fachwissen erforderlich ist, die Betreuungen auch durch die Vereinsbetreuer selbst übernommen.

Das Ziel des Betreuungsrechts ist es vor allem, dem betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung seiner Grundrechte zu ermöglichen. Für rechtliche Angelegenheiten, die er ganz oder teilweise nicht mehr eigenverantwortlich regeln kann, bekommt ein Erwachsener einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter.

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