Insgesamt 500 Euro an Spenden kamen bei der Aktion „Sternenbummel“ in November 2024 in Marktoberdorf zusammen. Bereits im Vorfeld haben sich die Mitarbeiterinnen der Buchhandlung Osiander Gedanken über das Spendeziel gemacht und schnell stand für sie fest, dass die Tafel Marktoberdorf ihre Unterstützung braucht! Das Gespräch mit der st. Geschäftsführerin zeigte, dass die Spende gerade zum richtigen Zeitpunkt kommt.
Der Lions Club unterstützt auch heuer wieder die Tafel in Marktoberdorf. In diesem Jahr spendet der Service-Club eine Tonne Waschmittel und 170 reich gefüllte Lebensmitteltüten, um bei den Tafelkunden Freude in die Weihnachtstage zu zaubern! Rupert Mößmer, Lions-Präsident 2024/25 erklärt: „Die Linderung der Not vieler Menschen in Marktoberdorf und Umgebung liegt uns sehr am Herzen!“ Gerade jetzt, wo das Spendenaufkommen für die Tafel nach Angaben der Geschäftsführerin des Caritasverbandes KF-OAL e.V. , Frau Anna Wilde, um die Hälfte eingebrochen ist, kommt die Zuwendung in Höhe von 6.500 Euro zur rechten Zeit. Die Mitglieder des Lions Club konnten sich persönlich davon überzeugen, dass der Lagerbestand der Tafel sehr spärlich war. Frau Wilde war über dieses großzügige Geschenk an die 300 Tafelkunden, davon 90 Kinder, förmlich überwältigt und bedankte sich herzlich für die jahrelange treue Unterstützung.
Augsburg, 25.10.2024 (pca). Der Bund plant ein neues Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG). Es soll ab dem 1. Januar 2026 die Vergütung in der Betreuungsarbeit auf neue Beine stellen. Der Referentenentwurf wurde nun den Betreuungsvereinen auch der Caritas vorgelegt. Die Reaktion aus Augsburg ist eindeutig: „Kommt das Gesetz so, wie es der Referentenentwurf vorsieht, dann wird das Gesetz eine soziale Schieflage schaffen, Benachteiligungen verschärfen und die Betreuungsarbeit insbesondere für mittellose Personen aushöhlen. Das können wir so nicht akzeptieren“, sagt nun Augsburgs Diözesan-Caritasdirektor Diakon Markus Müller.
„Wir begrüßen zwar die im Entwurf aufgezeigten Vereinfachungen, die Vergütungshöhen im Bereich der Betreuungsarbeit für mittellose Personen im nicht stationären Setting aber können wir nicht billigen.“ Müller schlägt nun vor, eine generelle Erhöhung um 30 Prozent in jeder Vergütungsgruppe sowie eine dynamische Erhöhung entsprechend der allgemeinen Lohn- und Preissteigerungen pro Jahr einzuplanen und im Gesetz festzuschreiben. „Damit könnten wir die Finanzierung der Arbeit der Betreuungsvereine langfristig auf solide und damit sichere Beine stellen.“
„Unsere Betreuungsvereine werden das Defizit, das durch die geplante Vergütungsneuordnung entstehen kann, nicht auffangen können. Damit werden Menschen, die durch Erkrankungen, psychischen Schieflagen und Wohnungsnot ohnehin schon deutlich belastet sind, noch einmal mehr belastet werden, wenn deren Betreuung durch das geplante Gesetz nicht mehr in dem sachlich und pädagogisch notwendigen Umfang erfolgen wird können“. Müller hat sich deshalb an die Bundestagsabgeordneten aus den Wahlkreisen im Bistum Augsburg gewandt, sich für deutliche Korrekturen des VBVG einzusetzen.
Das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern, wie das VBVG im Wortlaut heißt, war das letzte Mal 2019 angepasst worden. Seitdem wurden die Vergütungen nicht der Inflations- und allgemeinen Lohnentwicklung dynamisch angepasst. Nur in den Jahren 2024 und 2025 wurde eine Inflationsausgleichspauschale von 7,50 Euro pro Betreuung pro Monat ausgezahlt. „Die Betreuungsvereine brauchen aber eine wirklich auskömmliche Finanzierung, die auch die allgemeine Kostenentwicklung berücksichtigt“, sagt Regina Niedermair, beim Augsburger Diözesan-Caritasverband für die Betreuungsvereine zuständig. Nach ihren Worten hätten die Betreuungsvereine „frustriert“ und „geschockt“ auf den Referentenentwurf reagiert.
Besonders auffällig in dem Referentenentwurf ist, dass er die Betreuung vermögender Personen im stationären Setting im Vergleich zu den Personen, die zuhause leben, übervorteilt. Die Vergütung steigt hier für die Betreuung in den Monaten 1 bis 3 um knapp vier Prozent, in den Monaten 4 bis 6 um über 32 Prozent, in den Monaten 7 bis 12 um fast 48,5 Prozent, in den Monaten 13 bis 24 um knapp über 54 Prozent und ab dem 25. Monat um über 81 Prozent gegenüber den jeweiligen Ausgangswerten aus den bisherigen Vorgaben des VBVG von 2019.
Die geplanten Vergütungen für die Betreuung von mittellosen Personen in Wohnungen weisen eine deutliche Kurve nach unten auf. Für die Monate 1 bis drei wird die Vergütung um fast 25 Prozent gekürzt. Für die Monate vier bis sechs um weitere fasst 8 Prozent. Nur in den Monaten 7 bis 12 erfolgt eine kleine Steigerung um 3,66 Prozent, die aber dann für die Monate 13 bis 24 durch eine Kürzung um 16,6 Prozent zurückgeholt wird. Die Vergütung ab dem 25. Monat wird dann noch einmal um 2,92 Prozent gekürzt.
Caritasdirektor Müller und die Fachreferentin für die katholischen Betreuungsvereine im Bistum Augsburg sind sich einig: „Die ganze Neuberechnung ist schief, sie ist unlogisch, unsozial und schafft unnötigerweise einen sozialen Unfrieden.“ Die Folge werde sein, dass gerade die besonders aufwändigen Betreuungen für benachteiligte mittellose Menschen nicht mehr fallgerecht durchgeführt werden können bzw. gänzlich unter den Tisch zu fallen drohen. „Das ist auch ein Schlag ins Gesicht der Betreuungsvereine der Sozialverbände, die sich im Vergleich zu den Berufsbetreuern in besonderer Weise für die Betreuung benachteiligter Menschen eingesetzt haben und künftig dies wegen der geplanten Unterfinanzierung nicht mehr wie nötig leisten werden können.“ Beide hoffen nun, dass sich die politischen Vertreter im Bundestag für die Anliegen der Betreuungsvereine der Sozialverbände einsetzen und Korrekturen im Gesetz Wirklichkeit werden lassen.
Autor/in: Bernhard Gattner
Die Offene Behindertenarbeit des Caritasverbandes Kaufbeuren-Ostallgäu e.V. besuchte am 22.09.2024 mit einer Gruppe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung das Musical „Die Zauberflöte“ im Festspielhaus Neuschwanstein. Großzügig finanziert wurde der Ausflug vom Rotary Club Marktoberdorf.
Die Teilnehmer waren sich einig, dass es ein schöner, rundum gelungener Nachmittag war, bei dem auch die Geselligkeit und der Austausch mit anderen, die in einer ähnlichen Situation sind, nicht zu kurz kamen.
Am 04.09. fand bei der Tafel Buchloe ein Übergabetermin mit den großzügigen Spendern des neuen Tafelbusses statt. Anwesend waren die Teamleiterin, Frau Barbara Gabrys, der stellvetretende Teamleiter, Herr Karl-Heinz Kühn, der Bürgermeister der Stadt Buchloe, Herr Robert Pöschl, der Präsident des Lions- Clubs Schwabmünchen-Lechfeld-Buchloe , Herr Jens Achtmann und Dr. Joachim Herzog, Herr Pfarrer Christian Fait von der evangelischen Gemeinde Buchloe und Herr Pfarrer Anish Thomas Klapurackal von der katholischen Gemeinde Buchloe sowie die Geschäftsführung des Caritasverbandes, Herr Rainer Linke und Frau Anna Wilde. Frau Gabrys begrüßte alle anwesenden Gäste und Spender und betonte die Bedeutung der Tafel für die Stadt. Sie sei oft auch eine Seelsorgerin oder Trostspenderin. Frau Gabrys bedankte sich bei den Spendern mit den Worten: „Danke, dass Sie uns helfen, damit wir anderen helfen können!“ Herr Pfarrer Fait betonte, dass es erschütternd sei, dass wir so viele Bedürftige haben, die auf eine Tafel angewiesen sind und dass es zutiefst christliche Nächstenliebe darstelle, was die Tafel Buchloe leiste. Herr Bürgermeister Pöschl sowie Herr Achtmann, Lions Club, freuten sich, die Tafel unterstützen zu können. Der von den Pfarrern der katholischen sowie der evangelischen Gemeinde gesegnete, von dem Lions Club mitfinanzierte und von der Stadt Buchloe unter einem Car-Port wind- und wetterfest untergebrachte Bus wird ab jetzt viele Jahre für die Bedürftigen im Einsatz sein.
Bischof Dr. Meier: „So muss Kirche sein, sie muss zeitnah und möglichst unbürokratisch Unterstützung leisten“
Augsburg, 17.06.2024 (pca). Ab sofort können Flutopfer der Hochwasserkatastrophe im Bistum Augsburg über die Caritas vor Ort Bautrockner ausleihen. Augsburgs Bischof Dr. Bertram Meier und Diözesan-Caritasdirektor Diakon Markus Müller freuen sich, dass die Ausleihe an private Haushalte ab sofort starten kann. Mitarbeiter des Diözesan-Caritasverbandes hatten dafür die Bautrockner zum Ulrichsbrunnen am Domvorplatz gebracht, einem symbolischen Ort, denn der Augsburger Bistumspatron, der heilige Bischof Ulrich, wird als Helfer in der Not verehrt.
Unmittelbar nach den Überschwemmungen am ersten Juni-Wochenende hatte der Diözesan-Caritasverband beschlossen Bautrockner zu kaufen. Bischof Bertram entschied seinerseits diese Form der Fluthilfe mit 30.000 Euro zu bezuschussen. „So muss Kirche sein, sie muss zeitnah und möglichst unbürokratisch Unterstützung leisten, die dringend nötigen Hilfen bereitstellen und Menschen in schwierigen Situationen beistehen“, sagte der Augsburger Diözesanbischof. „Wenn man den Keller oder das Haus nicht trocken bekommt, kann sich Schimmel bilden. Und das kann die Gesundheit gefährden.“ Er ist der Caritas für den praktischen Impuls dankbar und dass ihre Dienste vor Ort dafür Sorge tragen werden, dass die Bautrockner schnell zum Einsatz kommen können.
Diözesan-Caritasdirektor Müller dankte dem Bischof für die Unterstützung der Diözese. „Die Flut hat vielfach Existenzen vernichtet. Menschen in Notlage gebracht. Der finanzielle und psychische Druck ist immens. Diözese und Caritas wollen diesen Menschen vor Ort zur Seite stehen und nicht im Stich lassen. Auch unsere Beratungsdienste stehen mit Rat den Opfern der Flut zur Seite.“ Müller sprach den vielen Spendern seinen Dank für die bereits geleistete finanzielle Mithilfe aus.
Die Ausleihe dieser Bautrockner ist selbstverständlich kostenlos. Betroffene sollen sich an ihren Caritasverband im Landkreis bzw. Stadt wenden. Diese leiten die Bedarfsmeldung an den Diözesan-Caritasverband weiter, der dann seinerseits die Bautrockner ausliefert.
Kompetent mit Geld umgehen zu können, scheint eine Selbstverständlichkeit zu sein. In Familien und Schulen, im Freundes- und Bekanntenkreis wird meist zu wenig über Geld und Konsum, Sparen und Bankgeschäfte gesprochen. Jugendliche und junge Erwachsene sind in der Zeit zwischen Schule, Berufsausbildung und Beruf häufig allein gelassen, wenn sie ihr erstes Geld verwalten, Konsumentscheidungen treffen, eine erste Wohnung beziehen. Abos, Kartenzahlungen, Online-Einkäufe, „buy now, pay later“ – schnell geht der Überblick über die Finanzen verloren.
Das möchten wir verhindern: Um Jugendliche in einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit Geld zu unterstützen, baut die Caritas das Handlungsfeld der Schuldenprävention im Jahr 2023 mit dem neuen Projekt „Young Finance“ aus. Umgesetzt werden kann dieses Projekt, dessen Träger der Deutsche Caritasverband e.V. ist, dank einer finanziellen Unterstützung der ING-DiBa AG. Unser gemeinsames Ziel ist es, junge Menschen zu befähigen, reflektierte Finanz- und Konsumentscheidungen zu treffen.
Mit dem Projekt wollen wir das Thema Finanzen auf den Stundenplan bringen – an Schulen, in Jugendzentren und überall dort, wo Jugendliche unterwegs sind. Hierfür werden wir als Beratungsstelle in Ihrer Nähe Präventionseinheiten anbieten. Der Umfang sowie die konkrete inhaltliche Ausgestaltung können individuell abgestimmt werden. Die Präventionseinheit ist für Sie als Einrichtung kostenfrei.
Anbei finden Sie eine Auflistung von Themen, aus denen wir gemeinsam eine für Ihre Bedürfnisse optimal zugeschnittene Präventionseinheit zusammenstellen können:
- Konsum – Wünsche, Bedürfnisse und Finanzen
- Budgetplanung
- Konto, Karte und Kredit
- (Online)Shopping und Bezahldienste
- Verträge
- Mahnverfahren
- Erste eigene Wohnung
- Führerschein und eigenes Auto
Eine wichtige Information für Sie vorab: Wie bereits erwähnt, wird das Projekt von der ING- DiBa AG finanziell gefördert. Mit der ING-DiBa AG haben wir jedoch vereinbart, dass bei den Präventionseinheiten vor Ort keine Werbemittel für die Bank eingesetzt werden. Die Präventionsarbeit im Rahmen dieses Projektes erfolgt durch Schuldnerberater_innen der Caritas und die genutzten Materialien erhalten keine unmittelbaren Verweise auf den Fördermittelgeber.
Wir würden uns darüber freuen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und eine Präventionseinheit in Ihrer Einrichtung anbieten zu können.
Daniela Herschmann
Sozialfachwirtin (B.A.)
Schuldner.- und Insolvenzberatung
Die Finanzierung der Dienste und Angebote der Caritas hängt von vielen Faktoren ab. In diesem Beitrag möchten wir zeigen, wer für was bezahlt, welche Rolle öffentliche und kirchliche Zuschüsse spielen und wie die Finanzierung in einzelnen Bereichen konkret aussieht.
Bestimmte Hilfen für Menschen in schwierigen Lebenslagen sind gesetzlich festgelegt. Welche Leistungen das sind und wieviel Geld dafür zur Verfügung gestellt wird, ist in den Sozialgesetzen geregelt. Nach dem Subsidiaritätsprinzip werden diese Aufgaben, soweit möglich, von privaten Anbietern und gemeinnützigen Organisationen wie der Caritas übernommen. Sie betreiben zum Beispiel Krankenhäuser, Altenheime oder Kindertageseinrichtungen. Dadurch können die Betroffenen zwischen Anbietern mit unterschiedlichem Profil wählen. “Weiterlesen“ Das „unternehmerische“ Risiko trägt der Anbieter Dort wo die Finanzierungsgrundlagen rechtlich geregelt sind, ist der Umfang der Dienstleistung bei allen Anbietern grundsätzlich gleich und wird von staatlichen Stellen, wie z.B. den Sozial- und Jugendämtern oder dem Medizinischen Dienst kontrolliert. Wie die Anbieter für ihre Leistungen vergütet werden, wird in einigen Bereichen, zum Beispiel in der Pflege, in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe, über Verhandlungen zwischen den Sozialleistungsträgern und den Leistungserbringern festgelegt. Dafür müssen die Träger, wie andere Unternehmen auch, die zukünftige Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen prognostizieren und kalkulieren. Das unternehmerische Risiko, zum Beispiel bei einer niedrigeren Auslastung der Plätze oder wenn die Preise für Lebensmittel abrupt steigen, müssen die Anbieter selbst tragen und ggf. durch eigene Mittel, zum Beispiel Rücklagen, ausgleichen. Die Caritas bietet auch Beratungen und Hilfen an, die sich am Bedarf vor Ort orientieren, z.B. Kleiderkammern, Migrationsdienste, Suppenküchen oder Freiwilligenzentren. Die Kommunen, Landkreise oder Bundesländer verstehen diese Leistungen, wie die Müllabfuhr oder Versorgung mit Wasser, als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und finanzieren diese zum Teil mit. Die Höhe der Zuwendungen legen die Kommunen, Kreise und Länder individuell fest. Träger benötigen Spenden und Zuwendungen In den allermeisten Fällen reichen diese öffentlichen Mittel nicht aus, um alle anfallenden Kosten zu decken, und die Träger müssen eigenes Geld in die Hand nehmen („Eigenmittel“), um diese Angebote zu finanzieren. Spenden, Zuwendungen von Stiftungen, Vermögenserträge, Einnahmen aus Kollekten, Kirchensteuern sowie Zuschüsse aus Soziallotterien ermöglichen der Caritas die Finanzierung solcher Angebote oder von modellhaften Vorhaben und innovativen Projekten, wie z.B. den Aufbau einer Online-Beratung. Nicht zu vergessen ist außerdem, dass Dienste und Einrichtungen der Caritas auch Orte für das Engagement von vielen Ehrenamtlichen und Freiwilligen sind, die mit ihrem Einsatz in vielen Bereichen zu einer deutlichen Steigerung der Qualität und Quantität der sozialen Arbeit in der Caritas beitragen. Die Finanzierungsquellen der Caritas für soziale Dienstleistungen im Überblick: Die Caritas als Verband, ist auch als Anwältin und Solidaritätsstifterin aktiv, d.h. sie erbringt verschiedene Leistungen für ihre Mitgliedsorganisationen, organisiert und fördert den Austausch von Fachwissen, initiiert Projekte und bringt sich aktiv in die Gestaltung der Sozialpolitik ein. Für diese Arbeit wird ebenfalls auf einen Finanzierungsmix von Zuschüssen, Spenden, Eigenmittel und Beiträge zurückgegriffen, der je nach Ausrichtung und Angebot sehr unterschiedlich aussehen kann. Caritas ist der Gemeinnützigkeit verpflichtet Alle Organisationen der Caritas sind in jedem Fall, wie die ganze Freie Wohlfahrtspflege in Deutschland, dem Prinzip der Gemeinnützigkeit verpflichtet. Das heißt, sie verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Werden Überschüsse erwirtschaftet, fließen diese zurück in die Organisation und können nicht wie bei profitorientierten Unternehmen als Gewinne ausgeschüttet werden. Die Bildung von Rücklagen und die Mittelverwendung unterliegen den steuerrechtlichen Regeln der Abgabenordnung, welche von den Finanzämtern überwacht werden. (modif.; Zugriff am 11.04.2024; https://www.caritas.de/diecaritas/wir-ueber-uns/transparenz/finanzierung/ueberblick) “weniger“
Der unter dem Namen „Bayerischer Faschingssalon“ bekannte Landesverband Bayerischer Liebhaberorchester begeisterte am 12.02.2024 mit seiner mittlerweile traditionellen Veranstaltung im Richard-Wengenmeier-Saal der Musikakademie Marktoberdorf mehr als 200 Menschen mit wunderschönen Melodien und Ouvertüren. Die musikalische Leitung hatte in diesem Jahr Clara Wagsteiner aus Wien. Der Eintritt war frei, lediglich um Spenden wurde gebeten. So kamen aus dem Konzert für die Tafel Marktoberdorf 1125 Euro zusammen! Vielen lieben Dank dafür!
Foto: Susanne Häbe